
Allgemeines Landrecht, die fast vollständige Kodifikation der Gesetze der Preußischen Staaten von 1794 (unter dem Titel 'Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten'). Es wurde auf Anordnung Friedrichs II. (von Preußen) geschaffen. Teil I des Allgemeinen Landrechts enthält ausschließlich privatrech...
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Allgemeines Landrecht, Abkürzung ALR, Preußisches Allgemeines Landrecht.
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Preußisches Allgemeines Landrecht .
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<i>(ALR)</i> Mit allgemeinen Landrecht wird kurz das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten vom 5.2.1794 bezeichnet. Das ALR regelte sowohl privatrechtliche Angelegenheiten wie auch öffentlich-rechtliche (u.a. Strafrecht, Polizeirecht). Seine Bestimmungen über die Aufopferung in §§ 74 und 75 der Einleitung werden heute n...
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